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Einweisende Stelle, Kostengutsprache

In der Regel wird das Kind von der Schulgemeinde in die Schule angemeldet.  Vor dem Eintritt muss eine schriftliche Kostengutsprache von der Schulgemeinde vorliegen. 

Für den Eintritt in das Internat muss eine Kostengutsprache des Amtes für Jugend und Berufsberatung (AJB) vorliegen. Diese stützen sich auf schulpsychologische, medizinische und wo nötig, auf sozialpsychologische Gutachten und der daraus resultierenden Empfehlungen.

 

Ablauf im Überblick
Anmeldevorgang

  1. Kontaktaufnahme mit der Institution
  2. Informationsgespräch mit Heimbesichtigung (mit oder ohne Kind)
  3. Rückmeldung der Eltern und des Kindes über weiteres Interesse an der Institution
  4. Planung und Durchführung eines Besuchstages  
  5. Rückmeldung der Eltern über bestehendes Interesse
  6. Durchführung eines mehrtägigen Schnupperaufenthaltes.
  7. Rückmeldung der Eltern und der Institution über einen möglichen Eintritt

Kontakt: