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Schule

Das Schulheim St. Michael führt eine Heilpädagogische Sonderschule mit kantonalem Versorgungsauftrag. Die Schule steht unter Aufsicht der Trägerschaft und der Bildungsdirektion des Kantons Zürich. Die Sonderschule steht allen intern wohnenden Kindern und Jugendlichen, sowie Schülerinnen und Schüler der umliegenden Gemeinden als Tagessonderschule zur Verfügung. Die Schulzeit endet mit dem 18. Lebensjahr. Im Ausnahmefall kann sie um ein Jahr verlängert werden, höchstens jedoch bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres.

Grundhaltung
Die Schulzeit verstehen wir als eigenständigen Lebens- und Entwicklungsabschnitt, in dem sich jedes Kind seinen Bedürfnissen und Fähigkeiten entsprechend entfalten kann. In einer Atmosphäre von Vertrauen, Geborgenheit und Freude wollen wir den Schülerinnen und Schülern zur bestmöglichen Selbständigkeit und zur sozialen Integration verhelfen. Den Unterricht erachten wir als ein wirksames pädagogische-heilpädagogisches Mittel, um die individuellen Entwicklungsschritte der Schülerinnen und Schüler anzuregen und therapeutisch ausgleichend auf behinderungsbedingte Einseitigkeiten einzuwirken.

Unterricht

Das Erleben von Gemeinschaft und die Freude am Lernen sind Anliegen und Inhalte unseres Schulalltages. Je nach Alter unserer Schülerinnen und Schüler finden ein- oder mehrtägige Exkursionen sowie Schulreisen, Klassenlager und Projektwochen statt.

Die Kompetenzen jedes Schülers und jeder Schülerin werden mittels Beobachtungen und diagnostischen Verfahren erfasst und ausgewertet. Der erhobene Entwicklungsstand und die vereinbarten Ziele des Schulischen Standortgesprächs stellen die Basis für den individuellen Bildungsplan dar. Dieser orientiert sich an den Kompetenzen des Lehrplans 21 (LP 21) und den vereinbarten Befähigungsbereichen, welche methodische, soziale und persönliche Kompetenzen beinhalten und systematisch aufbauen. Der Bildungsplan wird mit Blick auf den Bildungsauftrag der Schule erstellt und orientiert sich am Ziel der: Identitätsentwicklung, der
Selbstständigkeit und der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben

Interdisziplinäre Zusammenarbeit
Die Bildungsplanung findet interdisziplinär statt. Die Befähigungsbereiche werden von allen beteiligten Fachpersonen, Therapeuten usw. berücksichtigt, umgesetzt und systematisch in ihre Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen integriert.

Schulisches Standortgespräch und Befähigungsbereiche
Am schulischen Standortgespräch werden in der Regel mit den Eltern und den beteiligten Fachpersonen zwei Befähigungsbereiche als Schwerpunkt festgelegt. Der Fokus im Gespräch liegt auf der möglichen Entwicklung und den Fähigkeiten. Dies mit dem Blick auf das zukünftige Leben.

Befähigungsbereiche:

  • Sich selbst sein und werden
  • Sich und andere anerkennen
  • Sich austauschen und dazugehören
  • Mitbestimmen und gestalten
  • Erwerben und nutzen
  • Dranbleiben und bewältigen

Jeder einzelne Befähigungsbereich ist inhaltlich abgestuft und enthält drei Unterkategorien.

Fachbereiche:

  • Sprache
  • Mathematik
  • Natur, Mensch, Gesellschaft
  • Natur und Technik
  • Wirtschaft, Arbeit, Haushalt
  • Räume, Zeiten, Gesellschaft
  • Religion, Kulturen, Ethik
  • Gestalten (Bildnerisches Gestalten / Handarbeit und Werken)
  • Musik
     
  • Rhythmik
  • Bewegung und Sport
  • Medien und Informatik
  • Berufliche Orientierung

Bildungsplan

Die Ressourcen der Kinder und Jugendlichen stellen die Grundlage des individuellen Bildungsplans dar. Sie werden genutzt, um Kompetenzen und Fähigkeiten in unterschiedlichen Kontexten aufzubauen und anwenden zu können.

Unterrichtsplanung und Durchführung
Nach der Erfassung des Kindes erstellt die Lehrperson den Bildungsplan welcher, den Kompetenzerwerb beschreibt. Der Bildungsplan orientiert sich am LP 21 und wird sowohl auf Fachebene wie auch auf Befähigungsebene erstellt. Die Kompetenzen aus dem Bildungsplan werden im Unterrichtskontext erarbeitet.

Lernberichte
Der Lernbericht enthält die Auswertung der erreichten Ziele in den Befähigungsbereichen und den Fachbereichen. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten erhalten den Lernbericht vor den Sommerferien.

Weitere Informationen finden Sie  im Rahmenkonzept unter: 

  • Unterrichtsbereiche und -fächer
  • Unterrichtsprinzipien und -methoden
  • Bildungsinhalte

Rahmenkonzept

Schularzt- und Schulzahnkontrolle

Einmal im Jahr organisiert die Schulleitung für die Kinder und Jugendlichen die obligatorische Schulzahnkontrolle beim Schulzahnarzt. Die Eltern werden informiert, wenn eine Behandlung notwendig ist. Auf Wunsch begleiten wir das Kind bei der Behandlung.

Die obligatorische Schulzahnkotrolle kann auch durch die Eltern bei einem privaten Zahnarzt durchgeführt werden.

Im Auftrag der Gemeinden bzw. Trägerschaften werden schulärztliche Untersuchungen durchgeführt. Im Kanton Zürich sind drei Untersuchungen gesetzlich vorgeschrieben:

im Kindergarten,
in der 5. Primarklasse
in der 2. Sekundarklasse

Frau Dr. Schadde (Heimärztin) führt die Untersuchungen im Schulheim St. Michael durch.

Die obligatorischen Untersuchungen können auch durch die Eltern bei einem privaten Arzt durchgeführt werden.

Externe Schulevaluation

Berufliche Eingliederung

Zusammen mit dem Schüler / der Schülerin, den Eltern oder Erziehungsberechtigten und unter Einbezug der IV-Berufsberatung findet ca. anderthalb Jahre vor Austritt eine individuelle Abklärung über Möglichkeiten der erstmaligen beruflichen Eingliederung statt.

Mit den drei Landwirtschaftsbetrieben, welche der "Vereinigung St. Michael" angeschlossenen sind, besteht eine rege Zusammenarbeit. Die Höfe bieten in verschiedenen Bereichen EBA oder PrA Ausbildungen an.
Platzangebot & Ausbildung

Verantwortliche des Schulheims unterstützen die Eltern in der Suche nach einem geeigneten Ausbildungs- oder Wohn- und Beschäftigungsplatz.