Finanzierung & Aufsicht
Bereich Erwachsene
Die Vereinigung St. Michael bildet die Trägerschaft einer vom kantonalen Sozialamt (KSA) bewilligten und beitragsberechtigten sozialen Einrichtung für Erwachsene mit Unterstützungsbedarf. Es bestehen Leistungsvereinbarungen für die Bereiche Wohnen, Tagesstätte und Werkstatt. Zudem werden Ausbildungsplätze für die erstmalige berufliche Ausbildung der IV angeboten.
Eine zusätzliche Finanzierung erfolgt über Produkteverkäufe der landwirtschaftlichen Betriebe.
Bereich Kinder und Jugendliche
Weiter zählt die Vereinigung zu den durch die Bildungsdirektion des Kantons Zürich zu bewilligenden beitragsberechtigten Sonderschulheimen. Gemäss Vereinbarungen mit dem Volksschulamt des Kanton Zürich (VSA) und dem Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB) betreibt die Vereinigung ein Sonderschulheim Typus C für Schülerinnen und Schüler mit einer kognitiven Beeinträchtigung.
Die Beiträge der ausserkantonalen Schulkinder sind an die Regelungen für Ausserkantonale, gemäss den interkantonalen Vereinbarungen (IVSE) gebunden.
Elternbeiträge:
Die Verpflegungskosten sowie allfällige Nebenkosten bei Internatsschüler:innen werden den Eltern durch das Schulheim in Rechnung gestellt. Alle weiteren Kosten, welche durch den Aufenthalt der Schülerin oder des Schülers im Schulinternat anfallen, sind durch den Kanton abgegolten.
Die Verpflegungsbeiträge bei den Tagesschüler:innen werden den Eltern von den Gemeinden direkt in Rechnung gestellt. Alle weiteren Kosten, welche durch den Aufenthalt der Schülerin oder des Schülers in der Tagesschule anfallen, sind durch den Kanton abgegolten.
Kosten durch zusätzliche, im Konzept nicht erwähnte Leistungen (beispielsweise externe Therapien), müssen in gegenseitiger Vereinbarung geplant und von den Eltern übernommen werden.
Die finanzielle Verantwortung trägt die Vereinigung St. Michael.