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Einweisende Stelle, Kostengutsprache

In der Regel wird das Kind von der Schulgemeinde in die Schule angemeldet. Vor dem Eintritt muss eine schriftliche Kostengutsprache von der Schulgemeinde vorliegen. 

 

Ablauf im Überblick
Anmeldevorgang

  1. Kontaktaufnahme mit der Institution
  2. Informationsgespräch mit Schul- und Heimbesichtigung (mit oder ohne Kind)
  3. Rückmeldung der Eltern und des Kindes über weiteres Interesse an der Schule
  4. Planung und Durchführung eines Besuchstages
  5. Rückmeldung der Eltern über bestehendes Interesse
  6. Durchführung eines mehrtägigen Schnupperaufenthaltes.
  7. Rückmeldung der Eltern und der Schule über einen möglichen Eintritt

Kontakt: